Zertifizierung / Qualitätssiegel

Unsere Qualitätsziele erreichen wir in erster Linie durch eine konsequente und ständige Schulung unseres Personals sowie den Einsatz modernster Transport- und Verpackungstechniken. Zudem sind wir durch den Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) zertifiziert. Um diese Auszeichnung zu erhalten, werden wir in regelmäßigen Abständen auf Einhaltung der Qualitätsstandards durch einen neutralen Zertifizierungsdienst überprüft.

Im Sinne der Qualitätssicherung haben alle Mitarbeiter der Gebr. Bayer Umzugsspedition gemeinsam verbindliche Qualitätsleitlinien für die tägliche Arbeit aufgestellt:

  • Dabei steht der Teamgedanke im Vordergrund. Qualitätsmanagement ist dabei Verpflichtung für die Geschäftsführung und für alle Mitarbeiter des Unternehmens.
    Die Zufriedenheit unserer Kunden ist der Maßstab für unsere Qualität. Ihr Urteil ist ausschlaggebend.
  • Qualitätsrisiken sind von den Mitarbeitern oder Vorgesetzten abzustellen. Dabei gilt es nicht nur den Fehler, sondern auch die Ursache zu beseitigen.


Qualitätsleitlinien

  1. Qualität erreicht man nicht von selbst. Sie muss jeden Tag von jedem Mitarbeiter erarbeitet werden.
  2. Die Mitarbeiter bilden ein Team. Denn höchste Qualität kann nur im Team erreicht werden.
  3. Die Kompetenz und das Engagement der Mitarbeiter sind die wichtigsten Ressourcen unseres Unternehmens.
  4. Qualitätsmanagement ist Verpflichtung für die Geschäftsführung und für alle Mitarbeiter des Unternehmens. Jeder Mitarbeiter trägt an seinem Platz zur Verwirklichung seiner Ziele bei.
  5. Die Zufriedenheit unserer Kunden ist entscheidend für den Erfolg des Unternehmens.
  6. Den Maßstab für unsere Qualität setzt der Kunde. Sein Urteil ist ausschlaggebend. Der Kunde beurteilt auch unser Auftreten sowie unsere Hilfsbereitschaft.
  7. Sollten doch Reklamationen/Schäden auftreten, dann sind diese ehrlich und zügig zu bearbeiten.
  8. Es ist daher Verpflichtung für jeden Mitarbeiter einwandfreie Arbeit zu leisten. Wer ein Qualitätsrisiko erkennt und dies nicht aus eigener Kraft abstellen kann ist verpflichtet, dies seinen Vorgesetzten zu melden.
  9. Nicht nur der Fehler selbst, auch die Ursache des Fehlers muss beseitigt werden.
  10. Die Geschäftsführung hat die notwendige Ausstattung zur Erreichung der Qualitätsziele zur Verfügung zu stellen.
  11. Die aufgestellten Qualitätsleitlinien sollen für alle Mitarbeiter bindend sein.